AGB
I. Vertragsabschluss
1. Unsere sämtlichen, auch zukünftigen Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Bedingungen. Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit in ihrer Gesamtheit widersprochen.
2. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung senden“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Bei Direktverkäufen gilt die rechtsverbindliche Unterschrift auf dem Bestellformular.
II. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Unsere Shop-Preise verstehen sich brutto, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1.1 Grillgeräte der Marke HaJaTec® unterliegen gesonderten Zahlungskonditionen: Alle Standartmodelle unterliegen der 100% Regelung, das heißt bei Auftragserteilung 100% des Rechnungsbetrages in Vorkasse. Die Bestellung wird erst rechtskräftig, sobald der komplette Rechnungsbetrag ohne Abzüge auf das Firmenkonto eingegangen ist.
2. Unsere Preise setzen gewöhnliche Verfrachtungs- und Transportverhältnisse voraus, sofern diese Preisbestandteile sind. Mehrkosten, die durch Erschwerung oder Behinderung der Verfrachtung oder Transportverhältnisse entstehen, trägt der Besteller. Dasselbe gilt für Fehlfrachten, falls sie nicht von uns zu vertreten sind.
3. Abgaben, Konsulatskosten, Zölle und andere Gebühren trägt der Besteller.
4. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Bestellers ausschließlich gegen Vorkasse, Sofortüberweisung oder Nachnahme. Kommt der Besteller 10 Tage nach Rechnungszugang der vereinbarten Vorauszahlung nicht nach, werden Verzugszinsen gem. § 288 BGB fällig.
5. Die Zahlung ist erfüllt, sobald wir über den gesamten Betrag verfügen können. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen.
6. Sofern nachträgliche Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers herabsetzen, können wir unseren Zahlungsanspruch unabhängig von Stundung oder der Laufzeit entgegengenommener Wechsel sofort fällig stellen. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, Wechsel nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Wechselspesen und sonstige Zahlungskosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
8. Ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 2,5% pro Monat, mindestens jedoch die von uns zu zahlenden Kontokurrentzinsen.
9. Für den Fall, dass wir aus Kulanz Ware zurücknehmen bzw. einem Rücktritt vom Kaufvertrag zustimmen, hat der Besteller einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15% des Kaufpreises als Ausgleich für die uns entstehenden Aufwendungen zu zahlen. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag bedarf grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung und setzt den unversehrten Zustand der zurück zugebenden Ware voraus. Dies findet keine Anwendung bei dem gesetzlichen Widerrufsrecht.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher auch künftiger und bedingter Forderungen gegen den Besteller. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, insbesondere Bürgschaften oder Wechselverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Bestellers in Verbindung mit einem Scheck-Wechsel-Deckungsgeschäft eingegangen sind.
2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Lieferant im Sinne von § 950 BGB, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt uns der Besteller bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
3. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen an seinen Abnehmer weiter veräußern. Dies gilt auch im Rahmen eines Werkvertrages. Die Forderungen des Bestellers gegen seinen Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe unseres Rechnungswertes an uns abgetreten. Im Falle der Weiterveräußerung nach Verarbeitung im Sinne Ziffer 2 gilt die Abtretung der Forderung aus Weiterveräußerung in Höhe unseres Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Die Vorausabtretung erstreckt sich auch auf alle Surrogate für die Vorbehaltsware z.B. Forderungen gegen Dritte (Versicherungen, Schädiger) wegen Verlust, Untergang oder Beschädigung der Vorbehaltsware.
4. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Von dem Widerruf machen wir nur in begründeten Fällen Gebrauch. Der Besteller ist dann verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mit allen erforderlichen Daten bekannt zu geben zum Zwecke der Einziehung durch uns. Außerdem hat der Besteller uns die zugehörigen Unterlagen (Lieferscheine, Rechnungen) in Kopie auszuhändigen und den Drittschuldnern die Abtretung mitzuteilen.
5. Von einer erfolgten oder bevorstehenden Pfändung unserer Vorbehaltsrechte durch Dritte wird uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen und unser Vorbehaltseigentum als solches kenntlich machen. Uns entstehende, etwaige Interventionskosten trägt der Besteller.
6. Sind die vorstehenden Eigentumsvorbehaltsrechte nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam oder nicht durchsetzbar, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Der Besteller verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen und daran mitzuwirken, die zur Begründung und Erhaltung vergleichbarer Rechte oder Sicherheiten erforderlich sind.
IV. Lieferfristen, Liefertermine
1. Wenn der Besteller ihm obliegende Mitwirkungspflichten oder Nebenpflichten nicht rechtzeitig erfüllt, sind wir berechtigt, vereinbarte Lieferfristen und Termine angemessen zu verlängern, unbeschadet unserer Rechte aus Annahmeverzug des Bestellers.
2. Für die Einhaltung der Lieferfristen und -termine ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk/Lager maßgebend. Wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann oder vom Besteller abgerufen wird, gelten die Lieferfristen und - termine mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
3. Bei Nachnahmelieferungen beginnen Lieferfristen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, bei Vorkasse nach vollständigem Eingang des Kaufpreises auf unserem Konto.
4. Für die Produktverwendung notwendige Prüfungen sind nach Art und Umfang zu vereinbaren. Die Kosten gehen zu Lasten des Bestellers, falls nicht anders vereinbart.
5. Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten tragen wir, falls der Besteller den Grund für die Teillieferungen nicht zu vertreten hat.
V. Höhere Gewalt, Lieferhindernisse
1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung angemessen hinauszuschieben. Wird dadurch die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann diese vom Vertrag zurücktreten.
VI. Maße, technische Daten
1. Für die Einhaltung der Maße und technischen Daten gelten die Angaben der Hersteller. Von uns angegebene Maße und Daten in Angeboten und Auftragsbestätigungen gelten nur annähernd.
2. Unsere Standartmodelle sind TÜV geprüft und mit einem Typenschild versehen. Grillgeräte die der Sonderanfertigungen unterliegen sind Grundsätzlich nicht TÜV geprüft. Eine TÜV-Prüfung dieser Geräte ist möglich und wird auch auf Kundenwunsch von uns veranlasst, die kompletten Kosten dieser Prüfung gehen aber zu Lasten des Kunden.
VII. Versand und Gefahrtragung
1. Wenn nichts Besonderes vereinbart wurde, bestimmen wir den Spediteur oder Frachtführer sowie die Art der Versendung nach billigem Ermessen.
2. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Bereitstellung über.
3. Versandbereit gemeldetes Material muss unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Tagen bei dem Lieferwerk abgerufen werden. Anderenfalls sind wir berechtigt, die aus Annahmeverzug des Bestellers geltenden Rechte wahrzunehmen.
4. Bei erkennbaren Transportschäden hat der Besteller diese in den Frachtpapieren zu vermerken, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und uns zu benachrichtigen.
5. Der Besteller verzichtet auf die Rückgabe von Verpackungen und wird diese ordnungsgemäß auf seine Kosten entsorgen. Andernfalls akzeptiert er eine Nachbelastung von 3% des Kaufpreises.
VIII. Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Ist die Ware mangelhaft, beschränkt sich die Gewährleistung ausschließlich auf den kostenlosen Ersatz des defekten Bauteiles. Das setzt voraus, dass der Besteller uns konkret das defekte Teil benennt, ggf. unter Einbeziehung einer Fachfirma auf seine Kosten. Ferner ist Voraussetzung für die Ersatzlieferung, dass uns das beanstandete Bauteil zur Überprüfung bereitgestellt wird.
3. Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder trotz angemessener Fristsetzung nicht in der Lage der schlägt sie in sonstiger Weise fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis nach unserem Ermessen zu mindern.
4. Weitergehende Ansprüche des Bestellers aus Gewährleistung und Garantien sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers, beispielsweise auf Vertragsstrafen, Betriebsausfall, Arbeitslöhne oder sonstige Mangelfolgeschäden.
5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn dem Besteller Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache zustehen. Insoweit ist unsere Ersatzpflicht jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Die Gewährleistungsfrist bei den Grillgeräten beträgt bis zu 30 Jahre (Modellabhängig) und bezieht sich auf den kostenlosen Ersatz defekter Teile, ausgenommen sind Verschleißteile (Verschleißteile sind alle Teile die mechanische und hohe thermische Belastungen ausgesetzt (sind) diese unterliegen eine 1-3 Jahresgarantie, gerechnet ab Rechnungsstellung. Diese Frist gilt auch für Schadensersatzansprüche, soweit sie nicht auf unerlaubter Handlung beruhen.
7. Im Rahmen der Gewährleistung übernehmen wir keine Montage- und Einbaukosten.
IX. Garantie
1. Sofern der Besteller einen jährlichen Service-Vertrag (siehe Basis bzw. Premium-Wartungsvertrag) über Vollgarantie mit uns abschließt, gewähren wir ihn für einen Zeitraum von 30 Jahren ab Zugang der Ware neben der halbjährigen Inspektion auch die kostenlose Ersatzteillieferung inkl. Montage. Im Falle einer erfolglosen Nachbesserung oder durch längere Wartungsarbeiten wird ein Austauschgerät geliefert.
2. Die Vollgarantie gilt nur in Verbindung mit dem Kaufbeleg und nicht für Verschleißteile oder wenn der entstandene Schaden durch Dritte verursacht wurde.
X. Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung als in diesen Bedingungen vorgesehen, insbesondere auf Schadensersatz, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zur Last. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Der Ausschluss der Haftung gilt im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
XI. Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Für alle Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge für den internationalen Warenkauf (Wiener UN-Kaufrecht).
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt a. Main. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
3.Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.
Online-Plattform der EU zur Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr
XII. Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Regelungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen vollständig wirksam.
Stand: 01.01.2013